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   BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87   

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https://dejure.org/1987,1426
BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87 (https://dejure.org/1987,1426)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1987 - 1 StR 393/87 (https://dejure.org/1987,1426)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1987 - 1 StR 393/87 (https://dejure.org/1987,1426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Polizeimeisters - Vorliegen eines Einbruchdiebstahls in Saarbrücken - Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87
    Dabei kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Stellung der Gefährlichkeitsprognose auf den falschen Zeitpunkt abgehoben hat, indem sie auch auf Resozialisierungschancen beim Angeklagten hinweist (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).

    Die Aufhebung des Urteils, soweit die Verhängung der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist, führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten; auch wenn sich die verhängten Strafen jeweils im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen, ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76; siehe auch BGH GA 1974, 175, 177).

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87
    Der Hangtäter ist dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß er auch in Zukunft Straftaten begehen wird und diese eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (BGHSt 1, 94, 100; BGH NJW 1968, 997).
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87
    Dabei kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Stellung der Gefährlichkeitsprognose auf den falschen Zeitpunkt abgehoben hat, indem sie auch auf Resozialisierungschancen beim Angeklagten hinweist (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87
    Dabei kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Stellung der Gefährlichkeitsprognose auf den falschen Zeitpunkt abgehoben hat, indem sie auch auf Resozialisierungschancen beim Angeklagten hinweist (vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH, Urt. vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Anhaltspunkte für die Feststellung einer Gefährlichkeit ergeben sich vielfach schon aus den Feststellungen eines etwaigen Hangs, etwas anderes kann aber dann gelten, wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Urteil neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1987 - 1 StR 393/87 -, juris).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Zwar ist die ausreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig gegeben, wenn die Hangtätereigenschaft festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Dabei müssen die Umstände als solche feststehen (BGH NStZ 2007, 464; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Der Senat hebt den Rechtsfolgenausspruch auf die Revision der Staatsanwaltschaft insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, über Strafe und Maßregel umfassend neu zu befinden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig schon gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter feststeht (BGHSt 1, 94, 100; BGH NJW 1968, 997; BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 mit weiteren Nachweisen).

    Irgendwelche zwischen Tatbegehung und Aburteilung eingetretenen einschneidenden Änderungen im persönlichen Lebensbereich des Angeklagten, die geeignet sein könnten, seine zukünftige Gefährlichkeit entfallen zu lassen (vgl. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH StV 81, 621), zeigen die Urteilsgründe nicht auf.

    Es ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, daß die Strafe, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger bemessen worden wäre (vgl. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 und 2, Hang 3 und 4).

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. = JZ 1955, 384 m.Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 = JR 1980, 338 m.Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; Hennke GA 1956, 41).
  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Diese Erwartung ergibt sich vielfach schon allein aus der - hier getroffenen - Feststellung eines Hanges (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Im Hinblick auf die Erwägungen im Urteil zu den möglichen Auswirkungen eines langfristigen Strafvollzugs auf das zukünftige Verhalten des Angeklagten vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die Strafen niedriger ausgefallen wären, wenn zugleich die Sicherungsverwahrung angeordnet worden wäre (BGH, Urteil vom 8. September 1987 - 1 StR 393/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH, Urteil vom 31. Mai 1988 - 1 StR 182/88, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Urteilsaufhebung in aller Regel zu Gunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) auf den Strafausspruch erstreckt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 bis 3, 5; § 66 I Hang 4, 7; § 66 II Ermessensentscheidung 2, 3).
  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92

    Verhängung von Sicherungsverwahrung - Verurteilung in Mittäterschaft mit einem

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

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